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Immobilienkauf in Spanien – Was ist zu beachten!

 

Welche Kosten entstehen!

Beim Immobilienkauf in Spanien fallen in der Regel folgende Kosten an:

ein Prozent Urkundensteuer

sieben Prozent Grunderwerbsteuer (Gebrauchtimmobilien) beziehungsweise Mehrwertsteuer (Neubauten)

1,5 Prozent für Notar und Grundbucheintrag

Wertzuwachssteuer, vom Verkäufer zu zahlen.

Ein paar Tipps zum Kauf!

Wer in Spanien eine Ferienimmobilie erwerben will, sollte einige Grundregeln beachten. Denn der Kauf läuft ganz anders ab als in Deutschland:

1.) Mündliche Vereinbarungen oder ein Vertrag auf einem Schmierzettel sind in Spanien ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig. Wer es sich dann anders überlegt, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Preis und Kaufbedingungen sollten deshalb mit Bedacht und unter Zeugen ausgehandelt werden.

2.) Vor Vertragsunterzeichnung müssen Sie unbedingt die Eigentumsverhältnisse überprüfen: Eine beglaubigte Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges gibt Aufschluss. Beurkundende Notare müssen diese nach spanischem Recht vorlegen.

3.) Lassen Sie sich nachweisen, dass der Verkäufer in den vergangenen fünf Jahren die Grundsteuer gezahlt hat.

4.) Eigentumswohnungen: Überprüfen Sie, ob der bisherige Eigentümer die Kosten der Hausverwaltung immer gezahlt hat.

5.) Eine spanische Besonderheit: die Wertzuwachssteuer. Diese trägt üblicherweise der Verkäufer. Achten Sie auf vertragliche Regelungen.  

6.) Überprüfen Sie, ob für das Objekt eine Baugenehmigung vorliegt.

7.) Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises üblich.

8.) Vorsicht bei Steuerspar-Tricks: Um Steuern zu sparen, wird in Spanien oft im Kaufvertrag ein geringerer Betrag angeben und der Rest bar bezahlen. Wer allerdings übertreibt, dem drohen Nachforderungen des Finanzamts, die höher sein können als hätte man von Anfang an den richtigen Kaufpreis angegeben, warnt die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:


Vinckestr. 32, 59457 Werl/Westönnen
Tel: (02922) 90 92 50
Mail:
h.hofmann-werl@t-online.de

 

Stand: 22. März 2011