Welche Kosten
entstehen!
Beim Immobilienkauf in Spanien fallen in der Regel folgende
Kosten an:
ein Prozent Urkundensteuer
sieben Prozent Grunderwerbsteuer (Gebrauchtimmobilien)
beziehungsweise Mehrwertsteuer (Neubauten)
1,5 Prozent für Notar und Grundbucheintrag
Wertzuwachssteuer, vom Verkäufer zu zahlen.
Ein paar Tipps zum
Kauf!
Wer in Spanien eine Ferienimmobilie erwerben will, sollte einige Grundregeln
beachten. Denn der Kauf läuft
ganz anders ab als in
Deutschland:
1.)
Mündliche Vereinbarungen oder ein Vertrag auf einem Schmierzettel sind in
Spanien ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig. Wer es sich dann anders
überlegt, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Preis und Kaufbedingungen
sollten deshalb mit Bedacht und unter Zeugen ausgehandelt werden.
2.)
Vor Vertragsunterzeichnung müssen Sie unbedingt die Eigentumsverhältnisse
überprüfen: Eine beglaubigte Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges gibt
Aufschluss. Beurkundende Notare müssen diese nach spanischem Recht vorlegen.
3.)
Lassen Sie sich nachweisen, dass der Verkäufer in den vergangenen fünf Jahren
die Grundsteuer gezahlt hat.
4.)
Eigentumswohnungen: Überprüfen Sie, ob der bisherige Eigentümer die Kosten der
Hausverwaltung immer gezahlt hat.
5.)
Eine spanische Besonderheit: die Wertzuwachssteuer. Diese trägt üblicherweise
der Verkäufer. Achten Sie auf vertragliche Regelungen.
6.)
Überprüfen Sie, ob für das Objekt eine Baugenehmigung vorliegt.
7.)
Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von fünf bis zehn Prozent
des Kaufpreises üblich.
8.)
Vorsicht bei Steuerspar-Tricks: Um Steuern zu sparen, wird in Spanien oft im
Kaufvertrag ein geringerer Betrag angeben und der Rest bar bezahlen. Wer
allerdings übertreibt, dem drohen Nachforderungen des Finanzamts, die höher sein
können als hätte man von Anfang an den richtigen Kaufpreis angegeben, warnt die
Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien.